Befähigte Person zur
Prüfung von Anschlagmitteln

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln


ArbSchG
BetrSichV
TRBS 1201 und TRBS 1203
DGUV 100-500-Kapitel 2.8
PSA-BenV

An wen richtet sich das Training?

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen welche im gewerblichen Bereich für die Prüfung von Anschlagmitteln zuständig sind.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Berufsausbildung oder vergleichbare technische Kenntnisse.

Wie lange dauert es?

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Was kostet das?

Da jedes Angebot individuell für Sie erstellt wird, erhalten Sie genaue Preisangaben auf Anfrage.



Anfrage / Angebot

Was wird gemacht?

Theorie

  • Rechtsgrundlagen, Definition „befähigte Person"
  • Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
  • Kenntnisse über die zur Verfügung stehenden Anschlagmittel
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit, Vermeidung von Schäden
  • Betriebliche Anweisungen, Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen
  • Arbeitssicherheit, PSA während der Prüfungen, besondere Schutzmaßnahmen
  • Festlegen der Prüfintervalle, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation von Prüfungen
  • Beurteilung von Zuständen und Schäden
  • Verschleiß und Ablegereife

 
Praxis

  • Praktische Übungen


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