Flurförderzeuge

Basisqualifizierungen & Zusatzqualifizierungen

Unsere Qualifizierungen führen wir direkt bei Ihnen im Unternehmen mit Ihren vorhandenen Geräten durch.
Ihre Mitarbeitenden werden auf den Geräten geschult, die sie im Arbeitsalltag auch bedienen.


Alle angebotenen Schulungen erfolgen gem. gültigen gestzlichen Regelung und Verordnungen.

Flurförderzeugbediener/in
Qualifizierungsstufe I
allgemeine Ausbildung

gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Die Basisqualifizierung zum Flurföderzeugbediender nach DGUV (allgemeine Ausbildung) gilt für reguläre Flurförderzeuge (Frontmast, Lenkrad, Sitzplatz).


Wir qualifizieren Ihre Mitarbeitenden.

Mitgängerflurförderzeugbediender/in
Qualifizierungsstufe II
Zusatzausbildung

gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Mitgängerflurförderzeuge  (z.B. Elektrohochhubwagen, Standameise, etc.) bedienen.  


Die dafür vorgeschriebenen Zusatzqualifizierung führen wir selbstverstädlich auch durch.

Schubmast- / Quermastflurföderzugbediender/in
Qualifizierungsstufe II, Zusatzausbildung

gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Schubmaststapler oder Quermaststapler bedienen. 


Diese Zusatzqualifizierung bieten wir als Aufbauschulung oder in Kombination zur Qualifizierungsstufe I an.

Hochregalflurförderzeuge/Schmalgangflurförderzeuge
Qualifizierungsstufe II, Zusatzausbildung

gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Hochregalflurförderezuge / Schmalgangflurförderzeuge bedienen.


Diese Zusatzqualifizierung bieten wir als Aufbauschulung oder in Kombination zur Qualifizierungsstufe I an.

Flurförderzeuge mit teleskopierbarem Mast
Qualifizierungsstufe 1
starrer Oberwagen

gem. DGUV 308-009, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Basisqualifizierung

Text

Flurförderzeuge mit teleskopierbarem Mast
Qualifizierungsstufe 2a
drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb

gem. DGUV 308-009, DGUV 68, DGUV 100-500 Kapitel 2.8, DGUV 109-017, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Zusatzqualifizierung


Text

Flurförderzeuge mit teleskopierbarem Mast
Qualifizierungsstufe 2b
Betrieb mit Arbeitsbühne

gem. DGUV 308-009, DGUV 68, DGUV308-003, DGUV 112-198, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV

Zusatzqualifizierung


Text