Flurförderzeuge
Basisqualifizierungen & Zusatzqualifizierungen
Unsere Qualifizierungen führen wir
direkt bei Ihnen im Unternehmen mit Ihren vorhandenen Geräten durch.
Ihre Mitarbeitenden werden auf den Geräten geschult, die sie im Arbeitsalltag auch bedienen.
Alle angebotenen Schulungen erfolgen gem. gültigen gestzlichen Regelung und Verordnungen.
Flurförderzeugbediener/in
Qualifizierungsstufe I
allgemeine Ausbildung
gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Die Basisqualifizierung zum Flurföderzeugbediender nach DGUV (allgemeine Ausbildung) gilt für reguläre Flurförderzeuge (Frontmast, Lenkrad, Sitzplatz).
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeitenden.
Mitgängerflurförderzeugbediender/in
Qualifizierungsstufe II
Zusatzausbildung
gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Mitgängerflurförderzeuge (z.B. Elektrohochhubwagen, Standameise, etc.) bedienen.
Die dafür vorgeschriebenen Zusatzqualifizierung führen wir selbstverstädlich auch durch.
Schubmast- / Quermastflurföderzugbediender/in
Qualifizierungsstufe II, Zusatzausbildung
gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Schubmaststapler oder Quermaststapler bedienen.
Diese Zusatzqualifizierung bieten wir als Aufbauschulung oder in Kombination zur Qualifizierungsstufe I an.
Hochregalflurförderzeuge/Schmalgangflurförderzeuge
Qualifizierungsstufe II, Zusatzausbildung
gem. DGUV 308-001, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Auch wenn Sie bereits einen Staperschein (Qualifizierungstufe I, allgemeine Ausbildung) besitzen, dürfen Sie aus rechtlichen und haftpflichttechnischen Bedingungen nicht automatisch die sog. Hochregalflurförderezuge / Schmalgangflurförderzeuge bedienen.
Diese Zusatzqualifizierung bieten wir als Aufbauschulung oder in Kombination zur Qualifizierungsstufe I an.
Flurförderzeuge mit teleskopierbarem Mast
Qualifizierungsstufe 1
starrer Oberwagen
gem. DGUV 308-009, DGUV 68, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Basisqualifizierung
Text
Flurförderzeuge mit teleskopierbarem Mast
Qualifizierungsstufe 2a
drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb
gem. DGUV 308-009, DGUV 68, DGUV 100-500 Kapitel 2.8, DGUV 109-017, DGUV-V1, ArbSchG, BetrSichV
Zusatzqualifizierung
Text